Unser Angebot im Bereich NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
- Zulässigkeit der Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln
- Erstellung und Prüfung verpflichtender und erlaubter Kennzeichnungselemente
- Prüfung und Begutachtung von Nahrungsergänzungsmitteln
Anfragen im Bereich Lebensmittel richten Sie bitte am besten an Herrn Dr. Eidenberger.
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind gemäß LMSVG
„Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen“.
Daraus ergeben sich zwei wesentliche Kriterien für NEM:
- NEM müssen Lebensmittel sein
- NEM müssen die normale Ernährung „ergänzen“
Besonders problematisch ist bei Nahrungsergänzungsmitteln die Abgrenzung zu Arzneimitteln und die Einhaltung der Regelungen für neuartige Lebensmittel („Novel-Food“).
Gerade in diesen beiden Bereichen ist professionelle Unterstützung notwendig.
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln muss gesetzlichen Vorgaben (Lebensmittelinformationsverordnung, Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie, Health-Claim Verordnung) entsprechen und darf keine arzneilichen Aussagen enthalten.
Die Prüfung und Begutachtung der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt nach den gleichen Grundsätzen, die für Lebensmittel gelten.