Kosmetika

Unser Angebot im Bereich KOSMETISCHE MITTEL

Unser Angebot umfasst die Beratung in rechtlichen Belangen, die Erstellung von Sicherheitsbewertungen und Dossiers,
Unterstützung bei der Anmeldung und Verkehrsfähigkeit von kosmetischen Mitteln.

Ihre Anfragen richten Sie am besten per email direkt an Herrn Dr. Eidenberger.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen über unser Angebot:

Rechtsvorschriften

Grundsätzlich müssen kosmetische Mittel folgende Rechtsvorschriften erfüllen:

  • Verordnung (EG) 1223/2009 (über kosmetische Mittel) inklusive der Anhänge I-VI
  • BGBl. II 330/2013 (Kennzeichnungserfordernisse in deutscher Sprache)
  • Verordnung (EG) Nr. 655/2013 (Werbeaussagen auf kosmetischen Mitteln)
  • Technical document on cosmetic claims (Agreed by the Sub-Working Group on Claims, version of 3 July 2017)

Diese Rechtsvorschriften sind in Einklang mit geltendem EU-Recht. Darüber hinaus bietet die EU mit CosIng eine Datenbank für Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln an.

Sicherheitsbewertung

Die Bewertung der Sicherheit umfasst die Prüfung aller Inhaltsstoffe auf das Risikopotential für menschliche Gesundheit und eine gesamthafte, gutachterliche Bewertung für das kosmetische Mittel.
Dabei kann auf die wissenschaftliche Literatur, auf schon durchgeführte Untersuchungen des Auftraggebers und auf eigene Untersuchungen eingegangen werden.
Die BELAN ZT-GmbH ist amtlich autorisiert, Sicherheitsbewertungen für kosmetische Mittel durchzuführen.
Die Sicherheitsbewertung ist ein wesentlicher Teil eines Dossiers.

Dossiers

Für jedes kosmetische Mittel ist ein Dossier anzulegen, das auf Verlangen der Behörde gemeinsam mit allen anderen lebensmittelrechtlich relevanten Unterlagen vorzulegen ist.
Wir können Ihnen die Erstellung von Dossiers, aber auch die Mithilfe bei der eigenen Erstellung von Dossiers anbieten.

Anmeldung

Kosmetische Mittel sind vor dem Inverkehrbringen behördlich zu melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erledigung dieser Verpflichtung.

Verkehrsfähigkeit

Kosmetische Mittel müssen den Rechtsanforderungen für die Kennzeichnung, Aufmachung und Zusammensetzung entsprechen.
Angaben zum Verwendungszweck und einer damit verbundenen Wirksamkeit müssen wissenschaftlich nachvollziehbar und gegebenenfalls belegbar sein.
Weiters dürfen solche Angaben den Rahmen für kosmetische Mittel (Pflege, Reinigung, Schutz, Parfümierung, Erhaltung von Teilen des menschlichen Körpers) nicht verlassen.
Wir helfen Ihnen gerne bei Prüfungen der Zulässigkeit von Zusammensetzungen, der Rechtmäßigkeit der Aufmachung und bei der Gestaltung von Etiketten.
Bei Produktimporten aus dem EU-Bereich unterstützen wir Sie bei der Klärung der rechtlichen Situation für die Verkehrsfähigkeit in Österreich.